Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz EU-DSGVO) schreibt vielen Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Unternehmern steht es hierbei frei, einen internen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten zu bestellen. In großen Unternehmen / Konzernen mag so etwas gehen, da im Regelfall ein entsprechend großer Personalstamm verfügbar ist. Gerade in kleineren Unternehmen empfiehlt sich aber meist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dies gilt insbesondere für KMU in besonders datensensiblen Branchen, z. B. Zeitarbeitsunternehmen, Personalvermittler, Apotheken oder Arztpraxen. Als Rechtsanwalt für Datenschutzrecht in München unterstütze ich Ihr Unternehmen in allen Belangen rund um die DSGVO. Neben der Schulung Ihrer Mitarbeiter kontrolliere ich auch die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Profitieren Sie von meiner Expertise und meiner Erfahrung als externer DSB in München.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann in verschiedenen Fällen nötig sein. Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens etwa in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten? Dann ist eine umfangreiche und regelmäßige Überwachung nach den Vorgaben der DSGVO erforderlich. Sind regelmäßig mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen beschäftigt? Auch dann ist die Bestellung eines (externen) DSB erforderlich. Auch bei Gemeinschaftspraxen oder Personalvermittlern mit einer Niederlassung sollte unbedingt ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Durch meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter kann ich Ihnen umfassende Beratung im Bereich Datenschutz bieten.
Wie im einleitenden Abschnitt geschrieben, kann ein Unternehmen neben einem externen Datenschutzbeauftragten auch einen Mitarbeiter zum DSB bestellen. Aber gerade in kleineren Unternehmen geben das oft die personellen Ressourcen gar nicht her. Oft sind interne Mitarbeiter noch in andere Aufgaben und Abläufe eingebunden. Sollen diese Mitarbeiter nun ihre Aufgabe als Datenschutzbeauftragter wahrnehmen, geht Arbeitskraft an anderer Stelle verloren. Meine Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter biete ich im Rahmen günstiger Monatspauschalen (ab 150,00 €) an.
Ferner kann ich als Rechtsanwalt und externer DSB aus München eine viel neutralere Position als ein interner Mitarbeiter einnehmen und als unabhängige Instanz agieren. Firmeninterne Mitarbeiter geraten viel eher in Interessenkonflikte, was die Beurteilung datenschutzrechtlicher Vorgänge betrifft. Genau das darf aber nach DSGVO eben nicht auftreten.
Ein weiterer Punkt, warum die Bestellung von mir als externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll ist: Ich bringe bereits das nötige Fachwissen mit. Die DSGVO setzt hohe Erwartungen bzw. Anforderungen bzgl. Qualifikationen an die Person, die das Amt des DSB übernimmt. Oftmals nötige Weiterbildungen interner Mitarbeiter sind kostspielig und zeitintensiv – und Erfahrungen kann man so gar nicht vermitteln. Erfahrungswerte kann nur jeder durch eigene Tätigkeit sammeln.
Mit meiner Expertise im Datenschutz kann ich Sie als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter aus München umfassend und zielführend beraten. Ferner profitieren Sie auch von meinen Kenntnissen in thematisch angrenzenden Bereichen. Sei es das Internetrecht, das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Denn oft gehen viele Rechtsgebiete bzw. gesetzliche Vorgaben fließend ineinander über.
Zögern Sie nicht lange, sondern nehmen Sie frühestmöglich Kontakt zu mir auf. Verstöße bzgl. DSGVO können sehr schmerzhafte Bußgelder zur Folge haben. Im allerschlechtesten Fall könnte Ihr Unternehmen durch solche Bußgelder in existenzbedrohende, finanzielle Lagen geraten. Das gilt es unbedingt zu verhindern!
Sie sind gar nicht in München ansässig? Das spielt keine Rolle. Selbstverständlich biete ich meine Dienstleistung als externer DSB auch bundesweit an und vertrete bereits mehrere Mandanten über München hinaus.