Bereits vor Inkrafttreten der EU-DSGVO hat das Thema Datenschutz – geregelt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – eine wichtige Rolle gespielt. Mit der nun EU-weit geltenden Datenschutz-Grundverordnung hat sich der gesamte Bereich des Datenschutzes noch einmal erheblich ausgeweitet. Viele Regelungen gilt es für Unternehmen zu beachten und Verstöße gegen die DSGVO können teils erheblich Bußgelder zur Folge haben. Umso wichtiger ist es für Sie als Unternehmer, sich frühzeitig juristischen Beistand einzuholen. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Internetrecht und Datenschutzrecht in München verfüge ich über die nötigen Kompetenzen. Mit mir erhalten Sie einen erfahrenen Ansprechpartner, der Ihnen zielgerichtete Beratung rund ums Thema Datenschutz bietet.
Nicht zuletzt ist es der immer stärkeren Digitalisierung und Vernetzung geschuldet, dass das Thema Datenschutz an Tragweite gewinnt. Angefangen bei Informationen, die Sie auf einer Website bereitstellen, über Mitarbeiterdaten am Arbeitsplatz, bis hin zu Kundendaten, die Sie oft verwalten. Schon diese kleine, beispielhafte Aufzählung soll Ihnen zeigen, wie schnell Sie mit dem Datenschutzrecht in Berührung geraten. Entsprechend schnell kann es dann auch zu einem oft ungewollten Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO kommen. Als Datenschutz-Anwalt aus München kann ich Ihr Unternehmen von Anfang an begleiten und Ihnen umfassende Beratung im Datenschutz geben.
Die Erstellung eines juristisch wasserdichten Datenschutzkonzepts, das Ihrem Unternehmensalltag aber nicht gleichzeitig „im Weg steht“ ist anspruchsvoll. Erfahrungsgemäß gehen die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auseinander. Insbesondere dann, wenn es um die Überwachung des Arbeitsplatzes / der Mitarbeiter geht. Die Überwachung mittels Videoanlage bzw. der E-Mail und Internetnutzung ist für Unternehmen oft eine schmale Gratwanderung. Wann ist welche Form der Überwachung in welchem Maß zulässig und angemessen, um die Interessen des Unternehmens zu wahren?
Als im Datenschutzrecht erfahrener Rechtsanwalt aus München helfe ich Ihnen bei der Ausarbeitung eines praktikablen Datenschutzkonzepts. Kernpunkte, die ein solches Konzept abdecken kann, sind u. a.:
Beachten Sie, dass es sich hierbei selbstverständlich nur um eine beispielhafte und keine vollständige Auflistung handelt. Die genaue Konzeption ist am Ende ohnehin den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens anzupassen. Haben Sie in Ihrem Unternehmen eventuell noch gar keinen Datenschutzbeauftragten? Dann kann ich mit Bestellung zum externen DSB dieses Amt auch gerne übernehmen. Mehr dazu finden Sie auch auf folgender Unterseite.
Damit Sie alle Anforderungen der DSGVO rechtssicher erfüllen, ist die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll. Dank meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Datenschutzrechts biete ich Ihnen solide Beratung im Datenschutz. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu meiner Kanzlei in München auf. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich doch am besten einfach an. In einem ersten Telefonat lassen sich oft schon viele wichtige Fragen klären.
Auch wenn Sie nicht aus München kommen bzw. nicht dort ansässig sind, kontaktieren sich mich gerne. Über meinen Kanzleistandort hinaus betreue ich auch viele Mandanten im Umfeld. Dank Netzausbau und modernen Kommunikationswegen lässt sich eine (Erst)Beratung auch z. B. mittels Videocall durchführen. So können Sie auch auf größere Distanz von meiner Erfahrung und meiner Kompetenz profitieren.