Sinn des Wettbewerbsrechts ist, dafür zu sorgen, dass es in der Wirtschaft zu fairen und geregelten Abläufen kommt. Das Aufgabenspektrum von Herrn Rechtsanwalt Pantke im Bereich Wettbewerbsrecht umfasst dabei die Darstellung der Grenzen des zulässigen Marktverhaltens und die Prüfung, ob diese Grenzen auch eingehalten werden. Wer im Wettbewerb unlauter handelt, muss damit rechnen, eine Abmahnung zu erhalten. Das von Herrn Pantke betreute Mandanten-Klientel umfasst Freiberufler, Selbstständige sowie klein- und mittelständische Unternehmen.