Die Hamburger Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel mahnen Urheberrechtsverletzungen, die mittels Filesharing begangen sein sollen, im Namen folgender Auftraggeber ab:
Im Rahmen der Abmahnung fordert Gutsch & Schlegel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen pauschalierten Schadensersatz (z. B. 800 € für eine Serienfolge von „The Walking Dead“).
Rechtsanwalt Pantke warnt ausdrücklich vor der ungeprüften Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Anschlussinhaber. Zum einen sind bindet sich der Anschlussinhaber dadurch ein ganzes Leben, zum anderen besteht in zahlreichen Fällen überhaupt keine Haftung des Anschlussinhabers.
Für eine kostenlose Erstberatung steht Rechtsanwalt Pantke persönlich am Telefon zur Verfügung.