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13.04.2016

LG München: Ritter-Sport siegt gegen Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest darf nicht mehr behaupten, Ritter-Sport verwende künstliches Aroma bei der Herstellung seiner Voll-Nuss-Schokolade. Ritter-Sport hatte sich gegen ein Testurteil der Stiftung Warentest von Ende November 2013 zur Wehr gesetzt. Bei einem Schokotest bemängelten die Tester, die Bezeichnung „natürliches“ Aroma sei irreführend, da das zugesetzte Aroma künstlich sei. Mit dieser Aussage, die nach dem LG München lediglich auf einer scheinbaren Tatsache beruhte, haben die Tester der Schokolade juristisch die „Verkehrsfähigkeit“ abgesprochen.

Dem ist das LG München nunmehr vollumfänglich entgegengetreten. Vorliegend verletze das Testurteil, welches grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, die ebenfalls geschützten Interessen von Ritter-Sport, nicht in unbilliger Weise in ihrer Stellung am Markt beeinträchtigt zu werden. Unbillig hier deshalb, da die Beurteilung der Stiftung Warentest bezüglich des gefundenen Aromastoffes Piperonal als „künstlich“ unzutreffend und nicht mehr vertretbar sei.

Die einstweilige Verfügung des LG München von Ende November hat damit weiter Bestand. Der Stiftung Warentest ist es u. a. untersagt zu behaupten, Ritter-Sport mische künstliches Aroma in seine Voll-Nuss-Schokolade sowie dass das Zutatenverzeichnis irreführend sei.