Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 01.11.2013 (Az.: 5 U 68/13) entschieden, dass der Inhaberin der Wortmarke „Stadt Land Fluss“ kein markenrechtlicher Schutz gegen die Verwendung der Marke als App-Name zusteht, da es sich bei der App-Bezeichnung lediglich um eine Herkunftsbezeichnung handelt, die auf den beliebten und bekannten Spieleklassiker verweist. Deshalb fehlt es an einer markenmäßigen Benutzung.
Dennoch ist bei der Wahl eines Namens, z. B. für eine App, zu beachten, keine Markenrechte Dritter zu verletzen. Hier besteht ein hohes Risiko, abgemahnt zu werden, mit den entsprechenden finanziellen Folgen.