Seit gestern sind tausende gefälschter Abmahnungen in den E-Mail-Postfächern deutscher Internetnutzer eingegangen. Vorsicht! Der Anhang (zip-datei) der vermeintlichen Abmahnungen enthält einen Computervirus. Öffnen Sie den Anhang in keinem Fall und ignorieren Sie die E-Mail.
Kriminelle haben in großem Stil gefälschte Abmahnugen per E-Mail versandt. Den Internetnutzern wird vorgeworfen, illegal Musik heruntergeladen und damit das Urheberrecht verletzt zu haben. Gefordert werden Beträge zwischen 200 und 500 Euro. Verunsichert klicken viele Menschen auf den Anhang, in dem sich angeblich Details zu der vermeintlichen Abmahnung befinden sollen. Bei dieser Datei handelt es sich jedoch um einen Trojaner.
Dabei wurden die gefälschten E-Mails im Namen von mehreren bekannten deutschen Abmahnkanzleien (z. B. Daniel Sebastian, Zimmermann & Decker, Kornmeier & Partner, Sasse und Partner, Rechtsanwalt Carsten Peter) gesendet, was den Täuschungseffekt deutlich erhöht. Die Abmahnkanzleien haben gestern versucht, den Schaden durch Pressemitteilungen gering zu halten.
Sie erkennen die Fälschungen u. a. dadurch, dass sie als E-Mail verschickt wurden. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit, per E-Mail abzumahnen, in der Praxis ist dies jedoch nicht üblich. Darüber hinaus wird eine Zahlung innerhalb von 48 Stunden verlangt. Diese Frist ist noch kürzer als die ohnehin schon sehr kurzen Fristen echter Abmahner. Schließlich enthält die Fake-Abmahnung keine Unterlassungserklärung.