Kettenbriefe sind bei WhatsApp, ebenso wie die „Teilen“-Funktion bei Facebook, ein populäres Mittel, um Botschaften in Windeseile zu verbreiten. Aber Vorsicht – derzeit geht bei WhatsApp ein Kettenbrief herum, der einige Gefahr in sich birgt. Die Botschaft, die derzeit bei WhatsApp kursiert, besteht aus einem Bild, das eine brennende Kerze zeigt, und folgendem Text: „Bitte ersetze dein Profilbild durch diese Kerze der Hoffnung für 24 Std. Lass uns ein Zeichen aus Solidarität der krebskranken Menschen setzen. Nimm dir nur eine Minute Zeit & danke Gott, dass du gesund bist! Schicke die Kerzen an alle deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben ein Herz. Morgen sehen wir, wie viele Kerzen wir anzünden konnten …“
Und jetzt beginnt das Dilemma: Wie jedes Bild ist das Kerzenbild urheberrechtlich geschützt und bei unberechtigter Veröffentlichung des Bildes besteht die Gefahr einer teuren Abmahnung. Es gibt Gerüchte, dass der Absender den Kettenbrief absichtlich versendet hat, um später eine Abmahnung auszusprechen und Schadensersatz von den unberechtigten Nutzern zu fordern.
Selbstverständlich wäre eine solche Abmahnung als rechtsmissbräuchlich anzusehen – aber viele Abgemahnte zahlen, „um die Sache aus der Welt zu haben“, ohne sich vorher rechtlich erkundigt zu haben. Und wenn rechtlicher Rat eingeholt wird, ist fraglich, ob man diese Kosten zurückbekommt. Sollte aber der ursprüngliche Absender des Kettenbriefs das Bild selbst unberechtigt verbreitet haben, hat der Urheber das Recht, die urheberrechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung seines Bildes abzumahnen!
Deshalb gilt: Eine Verwendung von fremden Bildern ist nur mit der Einwilligung des Urhebers rechtmäßig. Werden also Bilder verwendet, die man nicht selbst angefertigt hat, muss eine Nutzungsberechtigung erworben werden. Andernfalls drohen teure rechtliche Konsequenzen. Dabei haben sich Profi-Abmahner in der Vergangenheit auf Facebook konzentriert – jetzt scheint auch WhatsApp in den Fokus dieses Personenkreises zu rücken.